# Nr. 62 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Auflassung eines Abschnitts der Landesstraße B 310, Mühlviertler Straße, als Landesstraße

#### Verordnung

#### der Oö. Landesregierung betreffend die Auflassung eines Abschnitts der Landesstraße B 310, Mühlviertler Straße, als Landesstraße

> Auf Grund des § 11 Abs. 3 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 42/2015, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1)Der zwischen km 26,328 (alt) und km 29,140 (alt) gelegene bisherige Abschnitt der Landesstraße B 310, Mühlviertler Straße (gelb gefärbt im Verordnungsplan), wird als Landesstraße aufgelassen.

(2)In der Anlage ist die Lage des alten Trassenabschnitts der Landesstraße B 310, Mühlviertler Straße (Abs. 1), aus dem Verordnungsplan im Maßstab 1 : 2.000 zu ersehen.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Steinkellner

Landesrat

### Anlage {#prov_anlage}