# Nr. 32 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Pflanzen-schutzgeräteüberprüfungsverordnung geändert wird (RL 2009/128/EG vom 21. Oktober 2009, ABl. Nr. L 309 vom 24.11.2009, S 71)

#### Verordnung

#### der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 19 Abs. 1 Oö. Bodenschutzgesetz 1991, LGBl. Nr. 63/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 3/2014, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

Die Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung, LGBl. Nr. 37/2015, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 3 letzter Satz lautet:

2. Im § 4 wird vor dem Wort „vorzunehmen“ die Wortfolge „und gegebenenfalls einschlägiger technischer Normen“ eingefügt.

3. Dem § 6 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

4. Im § 7 wird nach dem Wort „Eidgenossenschaft“ die Wortfolge „, der Türkei“ eingefügt.

5. Nach § 8 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Für Granulatstreugeräte, Beizgeräte und für Streichgeräte, die nicht gemäß § 2 Abs. 2 von der Prüfpflicht ausgenommen sind, gilt § 2 Abs. 3 ab dem 1. Jänner 2021.“

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat