# Nr. 44 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Gmunden über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Region Salzkammergut-Nord") genehmigt wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 8/2016, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Gmunden, Grünau im Almtal, Gschwandt, Kirchham, Laakirchen, Ohlsdorf, Pinsdorf, Roitham am Traunfall, St. Konrad, Scharnstein und Vorchdorf, alle politischer Bezirk Gmunden, über die Bildung eines Gemeindeverbands zur nachhaltigen Weiterentwicklung des Lebens- und Wirtschaftsraums Nördliches Salzkammergut („INKOBA Region Salzkammergut-Nord“) wird genehmigt.

(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

### Anlage {#prov_anlage}