# Nr. 53 Landesgesetz:Oö. Polizeistrafgesetz-Novelle 2017 (XXVIII. Gesetzgebungsperiode: Regierungsvorlage Beilage Nr. 390/2017, Ausschussbericht Beilage Nr. 486/2017, 18. Landtagssitzung)

#### Landesgesetz,

#### mit dem das Oö. Polizeistrafgesetz geändert wird(Oö. Polizeistrafgesetz-Novelle 2017)

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

Das Oö. Polizeistrafgesetz (Oö. PolStG), LGBl. Nr. 36/1979, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 66/2014, wird wie folgt geändert:

1. Die Gliederung in I., III., IV., V. und VI. Abschnitt entfällt.

2. Im § 1b Abs. 1 wird die Wortfolge „dieses Abschnitts dieses Landesgesetzes“ durch die Wortfolge „der §§ 1, 1a, 2 und 3 sowie von Lärmschutzverordnungen gemäß § 4 und von ortspolizeilichen Verordnungen gemäß Art. 118 Abs. 6 B-VG“ ersetzt.

3. Im § 1b Abs. 3 entfällt die Wortfolge „dieses Abschnitts“.

4. Im § 1b Abs. 3 Z 3 entfällt der Passus „Abs. 1 bis 5“.

5. Im § 1b Abs. 4 Z 1 wird der Passus „§ 21 Abs. 2 VStG“ durch den Passus „§ 50 Abs. 5a VStG“ ersetzt.

6. Im § 5 Abs. 1 entfällt der letzte Satz.

7. Dem § 5 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Die Bestimmungen des § 5 Abs. 1 und 2 gelten nicht für die Haltung von Hunden.“

8. Die Überschrift zu § 8 lautet:

### „Ausnahmen“ {#prov_ausnahmen}

9. Im § 8 lit. a wird der Passus „O.ö. Veranstaltungsgesetzes“ durch den Passus „Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes“ ersetzt.

10. Im § 8 lit. c wird die Jahreszahl „1973“ durch die Jahreszahl „1994“ ersetzt.

11. Im § 10 Abs. 3 entfällt der letzte Satz.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:

Der Landeshauptmann:

Viktor Sigl

Mag. Stelzer