# Nr. 90 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Ortsklassenverordnung 2015 und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert werden

#### Verordnung

> Auf Grund des § 3 Abs. 1 und 2, auf Grund des § 3 Abs. 3 und 4 sowie auf Antrag der betroffenen Gemeinden und auf Grund des § 4a Abs. 1 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 90/2013, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen, LGBl. Nr. 97/2014, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 93/2016, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage lauten die Überschrift und die Ortsklassen der nachstehenden Gemeinden wie folgt:

Gemeinde

Ortsklasse gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Oö. Tourismus-Gesetz 1990

Ortsklasse gemäß § 3 Abs. 3 oder 4 Oö. Tourismus-Gesetz 1990 auf Antrag der betroffenen Gemeinde

Allerheiligen im Mühlkreis

D

Ansfelden

C

Lembach im Mühlkreis

B

Mühlheim am Inn

C

Neustift im Mühlkreis

B

Perwang am Grabensee

C

Peuerbach

D

Schlierbach

B

St. Agatha

A

St. Oswald bei Freistadt

C

Vorderweißenbach

A

Wernstein am Inn

D

2. In der Anlage entfallen die Gemeindebezeichnungen „Bruck-Waasen“ und „Schönegg“ und ihre Einstufungen.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 27/2017, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Z 15 lautet:

Afiesl (Sitzgemeinde)

St. Stefan am Walde“

2. Im § 2 Abs. 1

- wird nach der Gemeinde „Andorf“ die Gemeindebezeichnung „Ansfelden“ eingefügt;

- entfallen die Gemeindebezeichnungen „Allerheiligen im Mühlkreis“, „Peuerbach“ und „Wernstein am Inn“.

3. Der Text des § 3 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“; folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) Die nachstehend genannten Tourismusverbände werden aufgelöst:

## Artikel III {#art_artikel_iii}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Strugl

Landeshauptmann-Stellvertreter