# Nr. 121 Spruch:Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Leonding betreffend die 1. Verlängerung einer Erklärung zum Neuplanungsgebiet gesetzwidrig war

#### Spruch

> Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird verlautbart:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 19. Dezember 2017 zugestellten Erkenntnis vom 1. Dezember 2017, GZ V 107/2017-8, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Strugl

Landeshauptmann-Stellvertreter