# Nr. 15 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung, mit welcher der „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, geändert wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 11 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2017, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

Die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher der „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr als Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 61/2007, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 2 lautet:

„(2) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 4.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebiets, ist die koordinaten-bezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.“

2. Im § 3 entfällt die Absatzbezeichnung „(1)“ und der Abs. 2.

3. Die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 61/2007 wird durch die Anlagen dieser Verordnung ersetzt.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Haimbuchner

Landeshauptmann-Stellvertreter

### Anlagen {#prov_anlagen}