# Nr. 24 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Mühlviertel-Mitte“) genehmigt wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/2017, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Hirschbach im Mühlkreis, Ottenschlag im Mühlkreis, Reichenthal, Schenkenfelden und Waldburg, alle politischer Bezirk Freistadt, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Sicherung und Weiterentwicklung der regionalen Wirtschaftsstruktur („INKOBA Mühlviertel-Mitte“) wird genehmigt.

(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

### Anlage {#prov_anlage}