# Nr. 34 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Hangwälder Ritzlhof“ in der Gemeinde Ansfelden als Naturschutzgebiet festgestellt werden

#### Verordnung

#### der Oö. Landesregierung, mit der die „Hangwälder Ritzlhof“ in der Gemeinde Ansfelden als Naturschutzgebiet festgestellt werden

> Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2017, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1)Die „Hangwälder Ritzlhof“ in der Gemeinde Ansfelden, politischer Bezirk Linz-Land, sind Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2)In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1: 5.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 2/1 und 2/2 maßgeblich.

### § 2 {#par_2}

Gemäß § 25 Abs. 4 Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet:

### § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Haimbuchner

Landeshauptmann-Stellvertreter

### Anlagen {#prov_anlagen}