# Nr. 38 Spruch:Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Bestimmung einer Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Haslach an der Mühl gesetzwidrig war

#### Spruch

> Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird verlautbart:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 6. April 2018 zugestellten Erkenntnis vom 14. März 2018, GZ V 112/2017-14, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat