# Nr. 134 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach landesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden

#### Verordnung

#### der Oö. Landesregierung, mit der die Ruhe- und Versorgungsbezüge nach landesrechtlichen Bestimmungen angepasst werden

> Auf Grund § 41 Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, LGBl. Nr. 22/1966, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2017, sowie § 43 Oö. Pensionsgesetz 2006, LGBl. Nr. 134/2005, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2017, wird verordnet:

## Artikel IErhöhung des Ruhe- und Versorgungsbezugs {#art_artikel_ierhohung_des_ruhe_und_versorgungsbezugs}

(1)Die Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge der oö. Landesbeamtinnen bzw. Landesbeamten ist wie folgt vorzunehmen: Die Gesamtsumme der Ruhe- und Versorgungsbezüge nach dem Oö. Landesbeamten-Pensionsgesetz, dem Oö. Pensionsgesetz 2006 und den bezügerechtlichen Bestimmungen des Landes Oberösterreich ist zu erhöhen

(2)Bezieht eine Person zwei oder mehrere Ruhe- und Versorgungsbezüge, die zur Gesamtsumme der Ruhe- und Versorgungsbezüge nach Abs. 1 zählen, so ist der Erhöhungsbetrag nach Abs. 1 auf den einzelnen Ruhe- und Versorgungsbezug im Verhältnis der Ruhe- und Versorgungsbezüge zueinander aufzuteilen.

## Artikel IIInkrafttreten {#art_artikel_iiinkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Stelzer

Landeshauptmann