# Nr. 6 Verordnung:Oö. BVB-Übertragungsverordnung Steyr/Steyr-Land

#### Verordnung

> Auf Grund des § 1 des Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetzes (Oö. BVB-KG), LGBl. Nr. 103/2018, wird verordnet:

### § 1Übertragung behördlicher Zuständigkeiten der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Statutarstadt Steyr auf die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land {#prov_1ubertragung_behordlicher_zustandigkeiten_der_burgermeisterin_bzw_des_burgermeisters_der_statutarstadt_steyr_auf_die_bezirkshauptmannschaft_steyr_land}

In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der Statutarstadt Steyr als Bezirksverwaltungsbehörde auf die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land übertragen:

### § 2Übertragung behördlicher Zuständigkeiten der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Statutarstadt Steyr {#prov_2ubertragung_behordlicher_zustandigkeiten_der_bezirkshauptmannschaft_steyr_land_auf_die_burgermeisterin_bzw_den_burgermeister_der_statutarstadt_steyr}

(1) In sämtlichen Angelegenheiten nach dem Namensänderungsgesetz - NÄG, einschließlich der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide, wird die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Statutarstadt Steyr als Bezirksverwaltungsbehörde übertragen.

(2) In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Statutarstadt Steyr als Bezirksverwaltungsbehörde übertragen:

### § 3Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen {#prov_3inkrafttretens_und_ubergangsbestimmungen}

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2019 in Kraft.

(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Stelzer

Landeshauptmann