# Nr. 21 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird

#### Verordnung

#### der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 und 3 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 85/2018, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 17/2019, wird wie folgt geändert:

1. Das Gebiet der Tourismusverbände Almtal und Laakirchen wird in das Gebiet des Tourismusverbands Ferienregion Traunsee einbezogen und dessen Bezeichnung auf Tourismusverband Traunsee - Almtal geändert.

1.1. § 1 Z 17 entfällt.

1.2. Im § 2 entfällt die Gemeindebezeichnung „Laakirchen“.

1.3. § 1 Z 4 lautet:

Altmünster

Bad Wimsbach-Neydharting

Ebensee

Gmunden (Sitzgemeinde)

Grünau im Almtal

Laakirchen

Pettenbach

Scharnstein

St. Konrad

Traunkirchen

Vorchdorf“

2. Das Gebiet der Tourismusverbände Franking, Lochen am See, Mattighofen, Munderfing, Perwang am Grabensee und Seelentium - Wohlfühlregion Oberes Innviertel wird in das Gebiet des Tourismusverbands Braunau am Inn einbezogen und dessen Bezeichnung auf Tourismusverband Oberes Innviertel-Mattigtal geändert.

2.1. § 1 Z 16 entfällt. Im § 2 entfallen die Gemeindebezeichnungen „Franking“, „Lochen“, „Mattighofen“, „Munderfing“ und „Perwang am Grabensee“.

2.2. Dem § 1 wird folgende Z 22 angefügt:

Braunauam Inn (Sitzgemeinde)

Eggelsberg

Franking

Haigermoos

Helpfau-Uttendorf

Hochburg-Ach

Kirchberg bei Mattighofen

Lochen am See

Mattighofen

Munderfing

Ostermiething

Palting

Perwangam Grabensee

St. Pantaleon

St. Radegund“

3. Im § 1 Z 11 wird nach der Gemeindebezeichnung „Obernberg am Inn“ die Gemeindebezeichnung „Ort im Innkreis“ eingefügt.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Achleitner

Landesrat