# Nr. 23 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Region Freistadt“) genehmigt wird

#### Verordnung

Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 94/2018, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Betriebsansiedlungsgebieten („INKOBA Region Freistadt“) wird genehmigt.

(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

### Anlage {#prov_anlage}