# Nr. 74 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Wahl der Personalvertreterinnen und Personalvertreter für die Landeslehrerinnen und Landeslehrer für allgemein bildende und berufsbildende Pflichtschulen geändert wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 20 Abs. 16 und des § 42 Z 5 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2019, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

Die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Wahl der Personalvertreterinnen und Personalvertreter für die Landeslehrerinnen und Landeslehrer für allgemein bildende und berufsbildende Pflichtschulen, LGBl. Nr. 74/2014, wird wie folgt geändert:

1. Im § 5 Abs. 1 wird das Wort „sechswöchigen“ durch das Wort „siebenwöchigen“ ersetzt.

2. Im § 5 Abs. 2 wird das Wort „fünf“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.

3. Im § 5 Abs. 2 lit. a wird das Wort „siebenten“ durch den Ausdruck „14.“ ersetzt.

4. Im § 5 Abs. 2 lit. f wird das Wort „vier“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.

5. Im § 5 Abs. 2 lit. g wird das Wort „siebenten“ durch den Ausdruck „14.“ ersetzt.

6. Im § 6 Abs. 1 wird das Wort „fünf“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.

7. Im § 7 Abs. 1 lit. a wird die Wortfolge „einen Monat“ durch die Wortfolge „drei Wochen“ ersetzt.

8. Im § 8 Abs. 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.

9. Im § 10 Abs. 5 und im § 10 Abs. 6 wird jeweils das Wort „zehnten“ durch den Ausdruck „17.“ ersetzt.

10. Im § 17 Abs. 1 lit. e wird nach dem Wort „Wählergruppe“ die Wortfolge „sie bzw.“ eingefügt.

11. Im § 32 Abs. 2 wird das Wort „vier“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.

12. Im § 33 wird das Wort „acht“ durch die Zahl „15“ ersetzt.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Haberlander

Landeshauptmann-Stellvertreterin