# Nr. 75 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Wahl der Personalvertreterinnen und Personalvertreter für die Landeslehrerinnen und Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Fach- und Berufsschulen geändert wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 20 Abs. 16 und des § 42 Z 5 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 58/2019, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

Die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Wahl der Personalvertreterinnen und Personalvertreter für die Landeslehrerinnen und Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Fach- und Berufsschulen, LGBl. Nr. 72/2014, wird wie folgt geändert:

1. Im § 5 Abs. 1 wird das Wort „sechswöchigen“ durch das Wort „siebenwöchigen“ ersetzt.

2. Im § 5 Abs. 2 wird das Wort „fünf“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.

3. Im § 5 Abs. 2 lit. a wird das Wort „siebenten“ durch den Ausdruck „14.“ ersetzt.

4. Im § 5 Abs. 2 lit. f wird das Wort „vier“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.

5. Im § 5 Abs. 2 lit. g wird das Wort „siebenten“ durch den Ausdruck „14.“ ersetzt.

6. Im § 6 Abs. 1 wird das Wort „fünf“ durch das Wort „sechs“ ersetzt.

7. Im § 7 Abs. 1 lit. a wird die Wortfolge „einen Monat“ durch die Wortfolge „drei Wochen“ ersetzt.

8. Im § 8 Abs. 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.

9. Im § 10 Abs. 5 und im § 10 Abs. 6 wird jeweils das Wort „zehnten“ durch den Ausdruck „17.“ ersetzt.

10. Im § 17 Abs. 1 lit. e wird nach dem Wort „Wählergruppe“ die Wortfolge „sie bzw.“ eingefügt.

11. Im § 32 Abs. 2 wird das Wort „vier“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.

12. Im § 33 wird das Wort „acht“ durch die Zahl „15“ ersetzt.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsbereger

Landesrat