# Nr. 95 Mitteilung:Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan-Afiesl

#### Kundmachung

#### der Oö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Stefan-Afiesl

Die Oö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990 (Oö. GemO 1990), LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 72/2019, mit Beschluss vom 28. Oktober 2019 der Gemeinde St. Stefan-Afiesl, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.

Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Stefan-Afiesl:

„Von einem mit drei schwarzen Steinen belegten, silbernen Wellenbalken geteilt: Oben in Gold drei grüne Tannen; unten in Grün ein schrägrechts gestelltes Beil mit silberner Klinge und schwarzem Stiel.“

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat