# Nr. 104 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Bau-Übertragungs-verordnung geändert wird

#### Verordnung

#### der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Bau-Übertragungsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 40 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 72/2019, sowie auf Antrag der nachstehend genannten Gemeinden, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

Die Oö. Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. Nr. 61/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 45/2019, wird wie folgt geändert:

In der Tabelle am Ende des § 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1. Bei der Auflistung der Bezirke wird in alphabetisch richtiger Reihenfolge Folgendes eingefügt:

Gemeinde

Bezirkshauptmannschaft

ab

Bezirk Steyr-Land

Wolfern

Steyr-Land

1. Jänner 2020

2. Unter der Rubrik „Bezirk Kirchdorf“ wird folgende Gemeinde in alphabetisch richtiger Reihenfolge eingefügt:

Gemeinde

Bezirkshauptmannschaft

ab

Roßleithen

Kirchdorf

1. Jänner 2020

3. Unter der Rubrik „Bezirk Perg“ wird folgende Gemeinde in alphabetisch richtiger Reihenfolge eingefügt:

Gemeinde

Bezirkshauptmannschaft

ab

Saxen

Perg

1. Jänner 2020

4. Unter der Rubrik „Bezirk Ried“ wird folgende Gemeinde in alphabetisch richtiger Reihenfolge eingefügt:

Gemeinde

Bezirkshauptmannschaft

ab

Tumeltsham

Ried

1. Jänner 2020

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Haimbuchner

Landeshauptmann-Stellvertreter