# Nr. 119 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Desselbrunn und Rüstorf über die Bildung eines Gemeindeverbands („Bauhof Desselbrunn-Rüstorf“) genehmigt wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Desselbrunn und Rüstorf, beide politischer Bezirk Vöcklabruck, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs eines gemeinsamen Bauhofs wird genehmigt.

(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

### Anlage {#prov_anlage}