# Nr. 42 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Pflanzenschutz-geräteüberprüfungsverordnung geändert wird

#### Verordnung

#### der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 19 Abs. 1 Oö. Bodenschutzgesetz 1991, LGBl. Nr. 63/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 55/2018, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

Die Oö. Pflanzenschutzgeräteüberprüfungsverordnung, LGBl. Nr. 37/2015, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 32/2017, wird wie folgt geändert:

Nach § 3 Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Für Neugeräte, bei denen die Fünfjahresfrist des § 2 Abs. 3 nicht vor September 2019 abgelaufen ist sowie für prüfpflichtige Pflanzenschutzgeräte, bei denen das Prüfintervall nicht vor September 2019 abgelaufen ist, gilt eine Toleranzfrist für die Geräteüberprüfung bis 31. Dezember 2020.“

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat