# Nr. 111 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Vöcklabruck über die Bildung eines Gemeindeverbands („Gemeindeverband interkommunale Betriebs-ansiedelung Region Schwanenstadt - INKOBA Region Schwanenstadt“) genehmigt wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Atzbach, Niederthalheim, Oberndorf bei Schwanenstadt, Pitzenberg, Pühret, Rutzenham, Rüstorf, Schlatt und Schwanenstadt, alle politischer Bezirk Vöcklabruck, betreffend die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Sicherung der regionalen Wirtschaftsstruktur („Gemeindeverband interkommunale Betriebsansiedelung Region Schwanenstadt - INKOBA Region Schwanenstadt“) wird genehmigt.

(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

### Anlage {#prov_anlage}