# Nr. 150 Spruch:Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz gesetzwidrig war

#### Spruch

#### des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Magistrates der Landeshauptstadt Linz gesetzwidrig war

> Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird verlautbart:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 16. Dezember 2020 zugestellten Erkenntnis vom 9. Dezember 2020, GZ V 102/2019-9, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Steinkellner

Landesrat