# Nr. 42 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend Verlängerung des Zeitraums für einen Unfallfürsorgeschutz sowie für Freistellungen nach § 11a Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz

#### Verordnung

> Auf Grund des § 11a Abs. 4 Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz, LGBl. Nr. 66/1983, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 122/2020, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Der Zeitraum, in dem nach Maßgabe des § 11a Abs. 1 und 2 Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz ein Unfallfürsorgeschutz im Homeoffice gewährt wird, wird bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 verlängert.

### § 2 {#par_2}

Der Zeitraum, in dem Freistellungen nach § 11a Abs. 3 Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz möglich sind, wird bis zum Ablauf des 9. Juli 2021 verlängert.

### § 3Inkrafttreten {#prov_3inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. April 2021 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Haberlander

Landeshauptmann-Stellvertreterin