# Nr. 53 Verordnung:Kundmachung der Oö. Landesregierung über die Ausschreibung der Wahlen der Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Städten mit eigenem Statut sowie in den übrigen Gemeinden

#### Kundmachung

> Die Wahlen der Mitglieder des Gemeinderats und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Städten mit eigenem Statut sowie in den übrigen Gemeinden werden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Oö. Kommunalwahlordnung, LGBl. Nr. 81/1996, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 93/2020, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Landesgesetzes über die gemeinsame Durchführung der Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterwahlen im Jahr 2021, LGBl. Nr. 48/2021, für

Sonntag, den 26. September 2021,

Als Stichtag wird der 6. Juli 2021 festgesetzt.

Als Tag der Wahlausschreibung gilt der 1. Juni 2021.

Als Tag einer allfälligen engeren Wahl der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Städten mit eigenem Statut und in den übrigen Gemeinden wird gemäß § 4 Abs. 2 der Oö. Kommunalwahlordnung

Sonntag, der 10. Oktober 2021,

Für die Oö. Landesregierung:

Achleitner

Landesrat