# Nr. 81 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung betreffend die Wahl der Personalvertreterinnen und Personalvertreter für die Landeslehrerinnen und Landeslehrer für allgemein bildende und berufsbildende Pflichtschulen geändert wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 20 Abs. 16 und des § 42 Z 5 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes, BGBl. Nr. 133/1967, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 153/2020, wird verordnet:

## Artikel I {#art_artikel_i}

Die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Wahl der Personalvertreterinnen und Personalvertreter für die Landeslehrerinnen und Landeslehrer für allgemein bildende und berufsbildende Pflichtschulen, LGBl. Nr. 74/2014, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 74/2019, wird wie folgt geändert:

Im § 3 wird nach der Wortfolge „einzuberufen ist“ die Wortfolge „und spätestens vier Wochen nach der Bestellung aller Mitglieder des Dienststellenwahlausschusses stattzufinden hat“ angefügt.

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Haberlander

Landeshauptmann-Stellvertreterin