# Nr. 112 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden der politischen Bezirke Grieskirchen und Wels-Land über die Bildung eines Gemeindeverbands („Haager Lies reloaded“) genehmigt wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Haag am Hausruck, Weibern und Gaspoltshofen, politischer Bezirk Grieskirchen, und der Gemeinden Aichkirchen, Bachmanning und Neukirchen bei Lambach, politischer Bezirk Wels-Land, über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Pflege und Instandhaltung des auf der ehemaligen Bahntrasse der Lokalbahn „Haager Lies“ errichteten Geh- und Radweges „Haager Lies reloaded“ und der Errichtung und Instandhaltung von Infrastruktur, die den Weg attraktiviert bzw. für die Benützung des Weges notwendig ist, wird genehmigt.

(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

### Anlage {#prov_anlage}