# Nr. 34 Verordnung:Kundmachung der Oö. Landesregierung, womit der Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes geändert wird

#### Kundmachung

Auf Grund des § 2 der Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenersatz des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes, LGBl. Nr. 84/2013, wird kundgemacht:

Der Kostenbeitrag des Landes an die Gemeinde für den von der Gemeinde im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Land besorgten Winterdienst (§ 1 der Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenersatz des Landes an die Gemeinden für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes) wird mit 1. Mai 2022

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Steinkellner

Landesrat