# Nr. 52 Spruch:Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung eines Flächenwidmungsteils, eines Örtlichen Entwicklungskonzeptteils und eines Bebauungsplans des Gemeinderates der Gemeinde Jeging

#### Spruch

> Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird verlautbart:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 19. April 2022 zugestellten Erkenntnis vom 15. März 2022, V 317/2021-12, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:

Für die Oö. Landesregierung:

Achleitner

Landesrat