# Nr. 73 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Rohrbach und des politischen Bezirks Urfahr-Umgebung über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes („Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel“) genehmigt wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1)Die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Rohrbach und des politischen Bezirks Urfahr-Umgebung über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes wird genehmigt.

(2)Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

#### § 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Langer-Weninger

Landesrätin

### Anlage {#prov_anlage}