# Nr. 74 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt und des politischen Bezirks Perg über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes („Wegeerhaltungsverband Unteres Mühlviertel“) genehmigt wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1)Die Vereinbarung aller Gemeinden des politischen Bezirks Freistadt und des politischen Bezirks Perg über die Bildung eines Gemeindeverbands für die Erhaltung des ländlichen Wegenetzes („Wegeerhaltungsverband Unteres Mühlviertel“) wird genehmigt.

(2)Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Langer-Weninger

Landesrätin

### Anlage {#prov_anlage}