# Nr. 121 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der eine Vereinbarung von Gemeinden der politischen Bezirke Linz-Land und Steyr-Land sowie der Stadt Steyr über die Bildung eines Gemeindeverbands („Powerregion Enns-Steyr“) genehmigt wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1)Die Vereinbarung der Stadtgemeinde Enns, der Marktgemeinden Asten, Kronstorf und St. Florian und der Gemeinde Hargelsberg, alle politischer Bezirk Linz-Land, der Marktgemeinde Wolfern und der Gemeinde Dietach, alle politischer Bezirk Steyr-Land, sowie der Stadt Steyr über die Bildung eines Gemeindeverbands zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Powerregion Enns-Steyr („Powerregion Enns-Steyr“) wird genehmigt.

(2)Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Langer-Weninger

Landesrätin

### Anlage {#prov_anlage}