# Nr. 122 Mitteilung:Mitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundver-sorgungsvereinbarung sowie einer Erstversorgungspauschale festgelegt wird (XXIX. Gesetzgebungsperiode: Regierungsvorlage Beilage Nr. 288/2022, Ausschussbericht Beilage Nr. 339/2022, 11. Landtagssitzung)

## Mitteilung {#art_mitteilung}

## betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Artikel 15a B-VG, mit der insbesondere eine Erhöhung ausgewählter Kostenhöchstsätze des Art. 9 der Grundversorgungsvereinbarung sowie einer Erstversorgungspauschale festgelegt wird {#art_betreffend_den_abschluss_der_vereinbarung_zwischen_dem_bund_und_den_landern_gema_artikel_15a_b_vg_mit_der_insbesondere_eine_erhohung_ausgewahlter_kostenhochstsatze_des_art_9_der_grundversorgungsvereinbarung_sowie_einer_erstversorgungspauschale_festgelegt_wird}

> Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

Der Landeshauptmann:

Mag. Stelzer