# Nr. 133 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das „Machland-Nord“ in den Gemeinden Baumgartenberg, Grein, Klam, Mitterkirchen im Machland, Naarn im Machlande, Saxen und St. Nikola an der Donau als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 64/2022, wird verordnet:

### § 1Bezeichnung {#prov_1bezeichnung}

Das „Machland-Nord“ in den Gemeinden Baumgartenberg, Grein, Klam, Mitterkirchen im Machland, Naarn im Machlande, Saxen und St. Nikola an der Donau (offizielle Gebietskennziffer AT3132000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 16. Februar 2022 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet ,Machland-Nord‘“ bezeichnet.

### § 2Grenzen {#prov_2grenzen}

In den Anlagen sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 28.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1 : 3.000 (Anlagen 2/1 bis 2/16) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der einzelnen Zonen innerhalb des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich.

### § 3Schutzzweck {#prov_3schutzzweck}

Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Machland-Nord“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

Tabelle 1

Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“)

Bezeichnung des Lebensraums

3150

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

3270

Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.

6510

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

9110

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

9170

Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald Galio-Carpinetum

91E0*

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

91F0

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

Tabelle 2

Codebezeichnung

gemäß der „FFH-Richtlinie“

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

1086

Scharlachkäfer

(Cucujus cinnaberinus)

Waldbestände oder Uferbegleitgehölze mit absterbenden oder abgestorbenen Baumstämmen unterschiedlicher Waldgesellschaften vom Auwald bis in den Bergwald

1105

Huchen

(Hucho hucho)

Bäche und Flüsse der Äschen- und Barbenregion mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik

1130

Schied

(Aspius aspius)

Große Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik; Ruhigwasserbereiche (Alt-arme)

1145

Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis)

Naturnahe, langsam fließende oder stehende Augewässer

1149

Steinbeißer

(Cobitis taenia)

Langsam fließende Tieflandflüsse auf steinigem oder sandigem Grund

1157

Schrätzer

(Gymnocephalus schraetzer)

Größere Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik

1159

Zingel

(Zingel zingel)

Größere Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik

1160

Streber

(Zingel streber)

Größere Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik

1163

Koppe

(Cottus gobio)

Bäche und Flüsse mit gut durchströmtem Kieslückenraum; Seen mit naturnahen Ufer- und Sohlbereichen

1166

Nördlicher Kammmolch

(Triturus cristatus)

Fischfreie, permanente bis temporäre, zumindest teilweise sonnenexponierte, flache stehende Gewässer in Form von Altwässern, Teichen und Tümpeln, teilweise mit dichtem sub- und emersem Makrophytenbestand in extensivem Grünland oder lichten Laubmischwäldern

1308

Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)

Naturnahe Laubmischwälder mit Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen

1323

Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)

Eichen- und buchendominierte Wälder; Auwälder und Streuobstwiesen mit vielen Baumhöhlen; Galeriewälder entlang von Bächen

1337

Biber

(Castor fiber)

Ausreichend tiefe stehende oder fließende Gewässer mit Gehölzen in Gewässernähe

1355

Fischotter

(Lutra lutra)

Bäche, Flüsse und Teiche mit gut strukturierten Ufern

2484

Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae)

Reich strukturierte Fließgewässer mit heterogenem Tiefen- und Strömungsmuster; Bäche mit kiesigen sowie feinsandigen und gut mit Sauerstoff versorgten Bereichen

2555

Donau-Kaulbarsch (Gymnocephalus baloni)

Große Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik; Ruhigwasserbereiche (Alt-arme)

5329

Weißflossengründling (Romanogobio vladykovi)

Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik

5339

Bitterling

(Rhodeus amarus)

Langsam fließende Bäche sowie Flüsse mit Ruhigwasserzonen mit Vorkommen von Großmuscheln

5345

Frauennerfling

(Rutilus virgo)

Größere Bäche und Flüsse mit naturnaher Morphologie und Gewässerdynamik

### § 4Erlaubte Maßnahmen {#prov_4erlaubte_ma_nahmen}

(1) Maßnahmen, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets führen können, bedürfen vor ihrer Ausführung einer Bewilligung der Landesregierung gemäß § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.

(2) Insbesondere führen nachstehende Maßnahmen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001:

-der Besatz mit nicht autochthonen Wassertieren;

-die Fütterung von Fischen in Augewässern;

-der Besatz von Wassertieren in stehenden Augewässern;

### § 5Ziel des Landschaftspflegeplans {#prov_5ziel_des_landschaftspflegeplans}

(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 6 einen günstigen Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen gemäß der Tabelle 1 und der Tierarten gemäß der Tabelle 2 zu gewährleisten.

(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.

### § 6Landschaftspflegeplan {#prov_6landschaftspflegeplan}

Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

Tabelle 3

Bezeichnung des Lebensraums

Pflegemaßnahmen

3150

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions

Erhalt und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Erhalt und Entwicklung des typgemäßen Nährstoffhaushalts im Gewässer; Erhalt oder Förderung naturnaher Laubholz-Ufergehölzsäume

3270

Flüsse mit Schlammbänken mit Vegetation des Chenopodion rubri p.p. und des Bidention p.p.

Erhalt wechselnder Wasserstände; Sicherung der hohen Gewässerdynamik durch Erhalt von Flachuferbereichen im Bereich des Mittelwassers, langfristig durch Renaturierung der Donaunebengewässer; keine Aufforstung von Verlandungszonen

6510

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

Bewirtschaftung in Form einer in der Regel zweimaligen Mahd und allenfalls einmaliger Wirtschaftsdüngergabe; Entfernung des Mähguts

9110

Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze bei Waldpflege und Verjüngung

9170

Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze bei Waldpflege und Verjüngung; Mittelwaldbewirtschaftung

91E0*

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze bei Waldpflege und Verjüngung; Erhalt und Förderung der gesellschaftstypischen Gewässerdynamik

91F0

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior oder Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen; Belassen von Altholz, liegendem und stehendem (va. starkem) Totholz; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Förderung gesellschaftstypischer Gehölze bei Waldpflege und Verjüngung, Verlängerung der Umtriebszeit

Tabelle 4

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

1086

Scharlachkäfer

(Cucujus cinnaberinus)

Erhalt und Entwicklung von alten Waldbeständen mit absterbenden Bäumen und stehendem Totholz, Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen (Biotopbäume)

1105

Huchen

(Hucho hucho)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von rasch durchströmten Nebenarmen; Herstellung der Durchgängigkeit

1130

Schied

(Aspius aspius)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von rasch durchströmten Nebenarmen; Herstellung der Durchgängigkeit

1145

Schlammpeitzger

(Misgurnus fossilis)

Erhalt und Entwicklung von naturnahen Augewässern

1149

Steinbeißer

(Cobitis taenia)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik, Erhalt oder Sicherung sandiger Substrate; Schaffung von Ruhigwasserzonen

1157

Schrätzer

(Gymnocephalus schraetzer)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen

1159

Zingel

(Zingel zingel)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen

1160

Streber

(Zingel streber)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen

1163

Koppe

(Cottus gobio)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Renaturierung von Uferbereichen

1166

Nördlicher Kammmolch

(Triturus cristatus)

Sicherung oder Wiederherstellung geeigneter fischfreier Gewässer mit Unterwasservegetation; Sicherung geeigneter Landlebensräume; Sicherung einer räumlichen Vernetzung der geeigneten Lebensräume

1308

Mopsfledermaus

(Barbastella barbastellus)

Erhalt naturnaher Laubmischwälder, Sicherung von Quartieren in abstehender Rinde oder in Stammanrissen von Bäumen; Betreuung der Ersatzquartiere

1323

Bechstein-Fledermaus

(Myotis bechsteinii)

Erhalt bzw. Erweiterung der laubholzreichen Wälder; Erhalt aller vorhandenen Galeriewälder; Erhalt und Sicherung aller Streuobstwiesen; Etablierung weiterer Leitstrukturen zwischen Schlafplätzen (Burgstall) und den Wochenstuben bzw. Streuobstwiesen; Sicherung der weiteren Betreuung der künstlichen Ersatzquartiere

1337

Biber

(Castor fiber)

Erhalt ausreichend großer Räume mit geeigneten Gewässersystemen und gewässernahen Gehölzpflanzen

1355

Fischotter

(Lutra lutra)

Erhalt naturnaher Gewässerabschnitte und Kleingewässer

2484

Ukrainisches Bachneunauge (Eudontomyzon mariae)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Herstellung der Durchgängigkeit

2555

Donau-Kaulbarsch

(Gymnocephalus baloni)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von rasch durchströmten Nebenarmen; Herstellung der Durchgängigkeit

5329

Weißflossengründling

(Romanogobio vladykovi)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen; Herstellung der Durchgängigkeit

5339

Bitterling

(Rhodeus amarus)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage und Sicherung von naturnahen Ruhigwasserbereichen (zB einseitig angebundene Altarme oder naturnahe Uferbereiche)

5345

Frauennerfling

(Rutilus virgo)

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik; Anlage von durchströmten Nebenarmen;

### § 7Verweisungen {#prov_7verweisungen}

Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:

### § 8Inkrafttreten {#prov_8inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Haimbuchner

Landeshauptmann-Stellvertreter

### Anlagen {#prov_anlagen}