# Nr. 143 Mitteilung:Mitteilung betreffend den Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a BVG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023 (XXIX. Gesetzgebungsperiode: Regierungsvorlage Beilage Nr. 127/2022, Ausschussbericht Beilage Nr. 157/2022, 6. Landtagssitzung)

#### Mitteilung

> Gemäß Art. 56 Abs. 4 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes (Oö. L-VG) in Verbindung mit § 4 Abs. 3 des Oö. Verlautbarungsgesetzes 2015 (Oö. VlbG 2015) wird mitgeteilt:

„Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern im Zusammenhang mit der Verlängerung der Finanzausgleichsperiode bis Ende des Jahres 2023 wird genehmigt.“

Der Landeshauptmann:

Mag. Stelzer