# Nr. 4 Mitteilung:Kundmachung der Oö. Landesregierung, womit die Beitragshöchstgrenze der Beitragsleistung der Gemeinden zu den Kosten der verbundbedingten Leistungen auf Grund des Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungs-gesetzes geändert wird

#### Kundmachung

> Auf Grund des § 5 Abs. 2 Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetz, LGBl. Nr. 5/2014, wird kundgemacht:

Die für die Berechnung der Beitragsleistung der Gemeinden zu den Kosten der verbundbedingten Leistungen anzuwendende Beitragshöchstgrenze (§ 5 Abs. 1 Oö. Nah- und Regionalverkehrs-Finanzierungsgesetz) wird mit 1. Jänner 2023 mit 6.312.409,25 Euro festgesetzt.

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Steinkellner

Landesrat