# Nr. 7 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirks Urfahr-Umgebung und des politischen Bezirks Perg über die Bildung eines Gemeindeverbands („INKOBA Region Gusental“) genehmigt wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes (Oö. GemVG), LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 52/2019, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1)Die Vereinbarung der Stadtgemeinde Gallneukirchen, der Marktgemeinde Altenberg bei Linz und der Gemeinden Alberndorf in der Riedmark und Engerwitzdorf, alle politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, und der Gemeinde Katsdorf, politischer Bezirk Perg, über die Bildung eines Gemeindeverbands zur Sicherung der regionalen Wirtschaftsstruktur („INKOBA Region Gusental“) wird genehmigt.

(2)Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Langer-Weninger

Landesrätin

### Anlage {#prov_anlage}