Nr. 26 Mitteilung:Kundmachung der Oö. Landesregierung, mit der der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wird

#### Kundmachung

#### der Oö. Landesregierung, mit der der bei der Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz geändert wird

> Auf Grund des § 2 Oö. Einheitssatz-Verordnung 2011, LGBl. Nr. 81/2010, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 41/2022, wird kundgemacht:

Der für die Berechnung des Verkehrsflächenbeitrags anzuwendende Einheitssatz (§ 1 Oö. Einheitssatz-Verordnung 2011) wird mit Wirksamkeit 1. Mai 2023 mit 95 Euro festgesetzt.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Haimbuchner

Landeshauptmann-Stellvertreter