# Nr. 50 Verordnung:Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

#### Verordnung

#### des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Linz Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

> Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

In der Landeshauptstadt Linz dürfen am Freitag, 30. Juni 2023, die Verkaufsstellen entlang der Bismarckstraße bis 22:00 Uhr offengehalten werden.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 30. Juni 2023 in Kraft und mit Ablauf dieses Tages außer Kraft.

Für den Landeshauptmann:

Achleitner

Landesrat