# Nr. 85 Verordnung:Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Wels Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

#### Verordnung

#### des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Wels Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

> Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Am 26. November 2023, 3. Dezember 2023, 10. Dezember 2023 und 17. Dezember 2023 dürfen Waren von 14:00 bis 18:00 Uhr in Wels verkauft werden, soweit die Verkaufsstellen innerhalb der durch die nachstehend genannten Straßen gebildeten Zone gelegen sind: Kaiser-Josef-Platz, Pfarrgasse, Stadtplatz, Hafergasse, Traungasse, Pollheimerstraße, Dr.-Salzmann-Straße. Verkaufsstellen mit einem Eingang an einer Straße, die eine Zonengrenze bildet, gelten als innerhalb der Zone gelegen.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 26. November 2023 in Kraft und mit Ablauf des 17. Dezember 2023 außer Kraft.

Für den Landeshauptmann:

Achleitner

Landesrat