# Nr. 112 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung sowie die Aufhebung der Einreihung (Umreihung) je eines Abschnitts der B140 Steyrtalstraße als Landesstraße in den Gemeindegebieten von Sierning und Waldneukirchen

#### Verordnung

> Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 111/2022, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Folgender neu herzustellender Straßenabschnitt (rot gefärbt im beiliegenden Verordnungsplan, Maßstab 1 : 2.000) wird für den Gemeingebrauch gewidmet und als Landesstraße eingereiht:

### § 2 {#par_2}

(1) Die Einreihung folgendes Straßenabschnitts (blau gefärbt im beiliegenden Verordnungsplan, Maßstab 1 : 2.000) als Landesstraße wird aufgehoben (Umreihung):

(2) Die Aufhebung der Einreihung als Landesstraße wird mit Inkrafttreten der Verordnungen der Gemeinderäte der Gemeinden Sierning und Waldneukirchen über die Einreihung des im Abs. 1 bezeichneten Straßenabschnitts als Gemeindestraßen, frühestens jedoch mit der Verkehrsübergabe des neu herzustellenden Straßenabschnitts (§ 1) wirksam.

### § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Steinkellner

Landesrat

### Anlage {#prov_anlage}