# Nr. 118 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Ortsklassenverordnung 2019 und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert werden

#### Verordnung

## Artikel IÄnderung der Oö. Ortsklassenverordnung 2019 {#art_artikel_ianderung_der_oo_ortsklassenverordnung_2019}

> Auf Grund des § 9 Abs. 1 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 134/2021, wird verordnet:

> Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen (Oö. Ortsklassenverordnung 2019), LGBl. Nr. 124/2018, in der Fassung LGBl. Nr. 119/2022, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 entfällt die Wortfolge „und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer“.

2. In der Anlage wird für die Gemeinden St. Agatha und Kirchschlag bei Linz statt der Ortsklasse „A“ die Ortsklasse „B“ festgelegt.

3. In der Anlage wird für die Gemeinden Perwang am Grabensee und St. Pankraz statt der Ortsklasse „B“ die Ortsklasse „C“ festgelegt.

4. In der Anlage wird für die Gemeinde Ostermiething statt der Ortsklasse „C“ die Ortsklasse „D“ festgelegt.

5. In der Anlage wird für die Gemeinden Lengau, Kronstorf, St. Ulrich im Mühlkreis und Wernstein am Inn statt der Ortsklasse „D“ die Ortsklasse „C“ festgelegt.

6. In der Anlage wird für die Gemeinden Rottenbach, Schlierbach, Kopfing im Innkreis und Vichtenstein statt der Ortsklasse „C“ die Ortsklasse „B“ festgelegt.

7. In der Anlage wird für die Gemeinde Zell am Moos statt der Ortsklasse „B“ die Ortsklasse „A“ festgelegt.

## Artikel IIÄnderung der Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden {#art_artikel_iianderung_der_verordnung_uber_die_errichtung_von_tourismusverbanden}

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 134/2021, wird verordnet:

> Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 120/2022, wird wie folgt geändert:

1. Im § 1 Z 3 werden nach der Gemeindebezeichnung „Kopfing im Innkreis“ die Gemeindebezeichnung „Kronstorf“ und nach der Gemeindebezeichnung „Waldkirchen am Wesen“ die Gemeindebezeichnung „Wernstein am Inn“ eingefügt.

2. Im § 1 Z 4 wird nach der Gemeindebezeichnung „Kirchberg bei Mattighofen“ die Gemeindebezeichnung „Lengau“ eingefügt und es entfällt die Gemeindebezeichnung „Ostermiething“.

3. Im § 1 Z 5 wird nach der Gemeindebezeichnung „St. Oswald bei Haslach“ die Gemeindebezeichnung „St. Ulrich im Mühlkreis“ eingefügt.

## Artikel IIIInkrafttreten {#art_artikel_iiiinkrafttreten}

(1) Art. I Z 1 tritt mit 31. Dezember 2023 in Kraft.

(2) Art. I Z 2 bis 7 und Art. II treten mit 1. Jänner 2024 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Achleitner

Landesrat