# Nr. 87 Spruch:Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung einer Bestimmung der Satzung der Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge

#### Spruch

#### des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Aufhebung einer Bestimmung der Satzung der Oö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge

> Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird verlautbart:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 14. Oktober 2024 zugestellten Erkenntnis vom 3. Oktober 2024, G 290/2022-21, V 238/2022-21, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Haberlander

Landeshauptmann-Stellvertreterin