# Nr. 107 Verordnung:Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Windischgarsten Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

#### Verordnung

#### des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der für Windischgarsten Zeiten für Verkaufstätigkeiten festgelegt werden

> Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Am Samstag, 30. November 2024, von 18:00 bis 20:00 Uhr, und am Sonntag, 1. Dezember 2024, von 11:00 bis 18:00 Uhr, dürfen im Ortskern von Windischgarsten Verkaufstätigkeiten ausgeübt werden.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 30. November 2024 in Kraft und mit Ablauf des 1. Dezember 2024 außer Kraft.

Für den Landeshauptmann:

Achleitner

Landesrat