# Nr. 18 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung der Einreihung einer Landesstraße (Umreihung) in den Gemeindegebieten von St. Pantaleon und Franking

#### Verordnung

> Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 13/2024, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die Einreihung der L1016 Laubenbachstraße (blau gefärbt im Verordnungsplan, Anlagen 1 bis 9, Maßstab 1 : 2.000) als Landesstraße wird aufgehoben.

(2) Die Aufhebung der Einreihung als Landesstraße wird mit Inkrafttreten der Verordnungen der Gemeinderäte der Gemeinden St. Pantaleon und Franking über die Einreihung des in Abs. 1 bezeichneten Straßenzugs als Gemeindestraße, frühestens jedoch mit der nach Abschluss der Sanierung folgenden Verkehrsfreigabe, wirksam.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Steinkellner

Landesrat

### Anlagen {#prov_anlagen}