# Nr. 33 Landesgesetz:Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz-Novelle 2026 (XXIX. Gesetzgebungsperiode: Regierungsvorlage Beilage Nr. 1300/2026, Ausschussbericht Beilage Nr. 1325/2026, 43. Landtagssitzung)

#### Landesgesetz,

#### mit dem das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz geändert wird(Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz-Novelle 2026)

> Der Oö. Landtag hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Das Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Dienstgesetz (Oö. KBB-DG), LGBl. Nr. 19/2014, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 80/2024, wird wie folgt geändert:

1. Im § 4 Abs. 1 Z 1 lit. f wird nach dem Wort „Universitätslehrgangs“ die Wortfolge „oder Hochschullehrgangs“ eingefügt und die Wortfolge „an einer Universität oder Hochschule“ gestrichen.

2. Im § 4 Abs. 1 Z 1 lit. g wird am Ende der Strichpunkt durch die Wortfolge „im Anschluss an die erfolgreiche Absolvierung einer Ausbildung nach Z 2 lit. a oder b oder“ ersetzt und es werden folgende lit. h und i angefügt:

3. Im § 4 Abs. 1 Z 2 lit. e wird vor dem Wort „Absolvierung“ die Wortfolge „die erfolgreiche“ eingefügt.

4. Im § 4 Abs. 1 Z 2 lit. f wird die Wortfolge „Absolvierung eines Universitätslehrgangs“ durch die Wortfolge „die erfolgreiche Absolvierung eines Universitätslehrgangs oder Hochschullehrgangs“ ersetzt, am Ende der Strichpunkt durch das Wort „oder“ ersetzt und es werden folgende lit. g und h angefügt:

## Artikel IIInkrafttreten {#art_artikel_iiinkrafttreten}

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Der Erste Präsidentdes Oö. Landtags:

Der Landeshauptmann:

Max Hiegelsberger

Mag. Stelzer