# Straßenpolizei Stadtgemeinde Hallein

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 15. Dezember 1969, mit der der Stadtgemeinde Hallein, politischer Bezirk Hallein,

straßenpolizeiliche Aufgaben übertragen werden

StF: LGBl Nr 4/1970

> Auf Grund des § 94c der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBL. Nr. 159, i. d. F. der 3. Straßenverkehrsordnungsnovelle, BGBl. Nr. 209/1969, wird verordnet:

alte Dokumentnummer

## Art. 1 {#art_1}

Der Stadtgemeinde Hallein, politischer Bezirk Hallein, werden aus der Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde die in § 94b lit. a, b, c, d und f StVO. 1960 bezeichneten Angelegenheiten, soweit sie nur das Gebiet der Stadtgemeinde Hallein betreffen und es sich nicht um Bundes- oder Landesstraßen handelt, zur Besorgung übertragen. Die Übertragung erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten des Verwaltungsstrafverfahrens.