# Schischulgebiet Neukirchen am Großvenediger und Bramberg

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 1. Dezember 1977, mit der ein Teil des Gemeindegebietes Bramberg am Wildkogel mit dem Schischulgebiet Neukirchen am Großvenediger zusammengefaßt wird

StF: LGBl Nr 116/1977

> Auf Grund des § 7 Abs. 2 des Salzburger Schischulgesetzes 1976, LGBl. Nr. 58, wird verordnet:

alte Dokumentnummer

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§ 1

Der süd- und westlich der im § 2 beschriebenen Grenze liegende Teil des Gemeindegebietes Bramberg am Wildkogel, politischer Bezirk Zell am See, wird vom Schischulgebiet Bramberg abgetrennt und mit dem Schischulgebiet Neukirchen am Großvenediger zusammengefaßt.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Die Grenze zwischen den beiden Schischulgebieten wird durch eine Linie gebildet, die von der Bergstation der Bergeralmbahn ausgehend gerade Richtung Norden bis zum Schnittpunkt mit der 2030 m Höhenschichtlinie und von dort gerade weiter zum Braunkogel verläuft.