# Beitragsbezirke und Krankenanstaltensprengel

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 6. Dezember 1983 zur Festlegung der Beitragsbezirke und Krankenanstaltensprengel für die öffentlichen Krankenanstalten im Land Salzburg

StF: LGBl Nr 103/1983

> Auf Grund des § 49 Abs. 1 der Salzburger Krankenanstaltenordnung 1975, LGBl. Nr. 97, in der geltenden Fassung wird verordnet:

alte Dokumentnummer

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§ 1

Für die nachstehend genannten Krankenanstalten werden als Beitragsbezirke und Krankenanstaltensprengel die Gebiete der folgenden Gemeinden festgelegt:

## § 2 {#par_2}

§ 2

Diese Verordnung findet erstmals auf die Berechnung der für das Jahr 1984 zu leistenden Beiträge Anwendung.