# Auflösung der Standesamtsverbände Golling und Abtenau

Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 18. Jänner 1989, mit der der Standesamtsverband Golling und der Standesamtsverband

Abtenau aufgelöst werden

StF: LGBl Nr 14/1989

> Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der geltenden Fassung wird verordnet:

alte Dokumentnummer

## § 1 {#par_1}

§ 1

Der aus der Marktgemeinde Golling an der Salzach und den Ortsteilen Voregg, Moosegg und Scheffau der Gemeinde Scheffau bestehende Standesamtsverband Golling wird mit Wirkung vom 1. Juli 1989 aufgelöst.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Der aus der Marktgemeinde Abtenau und den Ortsteilen Weitenau und Wallingwinkl der Gemeinde Scheffau bestehende Standesamtsverband Abtenau wird mit Wirkung vom 1. Juli 1989 aufgelöst.

## § 3 {#par_3}

§ 3

Die von den bisherigen Standesamtsverbänden Golling und Abtenau geführten Personenstandsbücher sind von der Marktgemeinde Golling an der Salzach bzw. der Marktgemeinde Abtenau weiterzuführen.