# Standesamtsverband Mittersill - Gemeinde Hollersbach

Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 18. Jänner 1989, mit der die Gemeinde Hollersbach aus dem Standesamtsverband Mittersill ausgeschieden wird

StF: LGBl Nr 15/1989

> Auf Grund des § 63 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, in der geltenden Fassung wird verordnet:

alte Dokumentnummer

## § 1 {#par_1}

§ 1

Die Gemeinde Hollersbach wird aus dem Standesamtsverband Mittersill mit Wirkung vom 1. Juli 1989 ausgeschieden.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Die vom Standesamtsverband Mittersill geführten Personenstandsbücher sind von diesem weiterzuführen.